Hier leben ist wie Urlaub machen...
Eifelgemeinde mit Herz
1. Hundehaltung und Verunreinigung durch Hundekot 2. Straßen- und Gehwegreinigung 3. Grundstücksangelegenheit 4. Reinigungsaktion am 03.04.2009
Hundehaltung und Verunreinigung durch Hundekot
In letzter Zeit ist wiederholt festgestellt worden, dass öffentliche/private Flächen und Anlagen in der Ortsgemeinde Birresborn wiederholt durch Hundekot verschmutzt werden.
Wir nehmen diesen unerfreulichen Umstand zum Anlass, die Hundehalter nochmals auf ihre Pflichten hinzuweisen. In diesem Zusammenhang wird auf die seit dem 07.12.2005 bestehende "Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen" für die Verbandsgemeinde Gerolstein nachstehend wie folgt hingewiesen:
1. Die öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen dürfen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Abfälle im Sinne dieser Verordnung sind u.a. Tierkot, Getränkedosen, Flaschen und Verpackungen. Es ist verboten, dieselben wegzuwerfen oder liegen zu lassen.
2. Eingetretene Verunreinigungen sind von dem Verursacher bzw. dem hierfür Verantwortlichen unverzüglich zu beseitigen.
3. Hunde sind auf Fahrbahnen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen und sonstigen dem öffentlichen Verkehr dienenden Plätzen, Sportanlagen, Park-, Grün- und Erholungsanlagen angeleint zu führen.
4. Zuwiderhandlungen und Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Wir richten daher nochmals eindringlich an alle Hundehalter die Bitte ihre Tiere so zu halten, dass Verstöße oder Belästigungen nicht eintreten können.
Verbandsgemeindeverwaltung
- örtl. Ordnungsbehörde-
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Straßen- und Gehwegreinigung
Aus gegebenem Anlass werden alle Grundstückseigentümer nochmals auf ihre Pflicht zur Straßenreinigung hingewiesen.
Nach der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Birresborn sind die Straßen und evtl. vorhandene Gehwege grundsätzlich vor Sonn- und Feiertagen zu reinigen, soweit nicht in Einzelfällen eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist.
Die Reinigungspflicht umfasst das Säubern der Fahrbahnen und Gehwege, insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub und sonstigem Unrat jeder Art sowie die Säuberung der Straßenrinnen, evtl. vorhandener Graben und Durchlässe.
Dies gilt auch für die Eigentümer von unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage.
Verbandsgemeindeverwaltung
- örtl. Ordnungsbehörde -
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Grundstücksangelegenheit
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Birresborn, Blatt 36:
Flur 21 Nr. 33, Holzung in der Bläsenbach 930 qm
Flur 21 Nr. 16, Holzung in Schacksbüsch 6.552 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der "Unteren Landwirtschaftsbehörde" - Kreisverwaltung Vulkaneifel - schriftlich bekunden.
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Reinigungsaktion am 03.04.2009
Leider war die Beteiligung nicht berauschend. Jedoch konnten wir die meisten Straßen säubern. Den Rest machen wir von der Gemeinde.
Ich möchte mich bei den Eizelpersonen und Vereinen sehr herzlich bedanken, die an der Aktion mitgewirkt haben. Denn auf solche Gemeinschaftsarbeiten kann ein Ort einfach nicht verzichten.
Vielen herzlichen Dank.
Josef Bach, Ortsbürgermeister
Datum | 16.04.2009 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
Gelesen | 1987 mal |