Hier leben ist wie Urlaub machen...

Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Winterdienst und Straßenreinigung

Die winterlichen Witterungsverhältnisse haben vielfach zu erschwerten Bedingungen auf den Gehwegen und Straßen geführt. Hierdurch sind insbesondere die Anlieger von innerörtlichen Straßen und Gehwegen insofern unmittelbar betroffen, als sie in besonderer Weise die Räum- und Streupflicht zu beachten haben. Gemäß den §§ 8 und 9 der Satzung der Ortsgemeinde Birresborn über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 27.11.1982 sind die Anlieger verpflichtet, bei einsetzendem Schneefall die Fahrbahnen bis zur Straßenmitte und die Gehwege unverzüglich vom Schnee zu räumen. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten (7.00 Uhr) zu räumen. Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Im Übrigen bleibt deutlich darauf hinzuweisen, dass Gehwege nicht als Parkplatz oder Abstellfläche für Pkw und Lkw benutzt werden dürfen.

Es ergeht hiermit nochmals die eindringliche Bitte an alle betroffenen Anlieger in Birresborn, ihrer satzungsgemäßen Räum-und Streupflicht nachzukommen. Festgestellte Verstöße gegen die Satzung bzw. gegen die Straßenverkehrsordnung werden zukünftig mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Das Ordnungsamt wird entsprechende Kontrollen durchführen.

Gerolstein, 08.01.2002
Verbandsgemeindeverwaltung
-örtliche Ordnungsbehörde-

Kontext
Datum 10.01.2002
Quelle Quelle: et Blättchen
Gelesen 1751 mal