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Verunreinigung der Straßen und Wege durch Hundekot

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Straßen und Wege erheblich durch Hundekot verschmutzt sind. Dies gilt im besonderen für die Gartenstraße Verlängerung bis zum Friedhof.

Wir weisen darauf hin, dass die öffentlichen Flächen damit widerrechtlich benutzt werden und im Übrigen von diesen Verunreinigungen gesundheitliche Gefahren ausgehen. In diesem Zusammenhang muss auf die Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 23.02.1999 hingewiesen werden, wonach derartige Verunreinigungen verboten sind und mit einem Bußgeld bis zu 5.000,- EURO geahndet werden können. Der in Frage kommende Personenkreis wird hiermit höflich gebeten, darauf zu achten, dass die angesprochenen Verschmutzungen unterbleiben bzw. umgehend beseitigt werden.

Gerolstein, 18.02.2002
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
- örtliche Ordnungsbehörde -

Kontext
Datum 20.02.2002
Quelle Quelle: et Blättchen
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