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Die zur Jagdgenossenschaft Birresborn gehörenden Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen werden zur Versammlung eingeladen
Versammlung der Jagdgenossenschaft Birresborn
Einladung
Die zur Jagdgenossenschaft Birresborn gehörenden Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen werden hiermit für Montag 22.05.2017, 19.00 Uhr zur Versammlung der Jagdgenossenschaft in den Sitzungssaal des ehemaligen Rathauses Birresborn eingeladen.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Rechnungslegung
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Planungen Jagdjahr 2017/2018
6. Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses und der Rücklagen aus der Jagdpacht
7. Waldbauliches Gutachten Jagdbezirk Birresborn, links der Kyll
8. Verschiedenes
Hinweise zur Jagdgenossenschaftsversammlung:
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich der Gemarkung Birresborn nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht und Eigentümer, deren Grundstücke zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Salm gehören, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten in gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Bei Grundstücken, die im Miteigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer ausgeübt werden.
Josef Bach, Jagdvorsteher
Datum | 19.05.2017 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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