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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birresborn

für das Haushaltsjahr 2023

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan inklusive Anlagen für das Jahr 2023 sowie Bekanntmachung über die Möglichkeit zur der Einreichung von Vorschlägen nach § 97 Gemeindeordnung (GemO)

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sind nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Einwohner/innen können innerhalb einer Einreichungsfrist von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen einreichen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan mit Anlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 201, während der allgemeinen Öffnungszeiten, vom 02.01.2023 bis 15.01.2023 öffentlich aus. Die Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat erfolgt am 17.01.2023.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 201, während der allgemeinen Öffnungszeiten, im oben genannten Auslegungszeitraum eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich Organisation und Finanzen, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein oder elektronisch an post@gerolstein.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Birresborn, 23.12.2022

Christiane Stahl, Ortsbürgermeisterin

Kontext
Datum 23.12.2022
Quelle Quelle: et Blättchen
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