Hier leben ist wie Urlaub machen...
Eifelgemeinde mit Herz
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgende Regelungen der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Birresborn hin:
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen beim Ortsbürgermeister oder der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem auf die Anschaffung folgenden Monat; bei Welpen beginnt die Steuerpflicht mit Ablauf des 3. Lebensmonats.
Datum | 07.02.2003 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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