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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Friedhof Birresborn - Grabstellen

Aufruf von Grabstellen

Alle Erwachsenengrabstellen, die letztmalig bis 31.12.1972 und Kindergrabstellen, die bis zum 31.12.1987 belegt wurden, werden hiermit wegen Ablauf des Ruherechtes aufgerufen. Die Betreuer dieser Grabstellen werden gebeten, diese bis zum 31.03.2003 einzuebnen. Dabei müssen Betonsockel usw. entfernt werden, damit später eine Belegung ohne Schwierigkeiten möglich ist.

Überprüfung der Grabmale

Aus gegebener Veranlassung und aus Haftungsgründen muss ich nochmals alle Verantwortlichen für die Gräber bitten, die Standfestigkeit der Grabsteine zu überprüfen. Bei Schäden insbesondere (Personenschäden) besteht seitens der Gemeinde keine Haftung und muss vom Verantwortlichen übernommen werden. Daher sollte die Standfestigkeit mehrmals im Jahr überprüft werden, damit Schäden sofort behoben werden können. Im eigenen Interesse bitte ich höflichst um Beachtung.

Josef Bach, Ortsbürgermeister

Kontext
Datum 20.02.2003
Quelle Quelle: et Blättchen
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