Hier leben ist wie Urlaub machen...

Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Versammlung der Jagdgenossenschaft Birresborn Einladung

Die zur Jagdgenossenschaft Birresborn gehörenden Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen werden hiermit für Dienstag, 22.05.2001, 20.00 Uhr zur Versammlung der Jagdgenossenschaft in den Sitzungssaal des ehemaligen Rathauses Birresborn eingeladen.
Tagesordnung:

  • Bericht des Vorsitzenden
  • Rechnungslegung
  • Entlastung des Vorstandes
  • Neuwahl des Jagdvorstandes
  • Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Birresborn
  • Nachträgliche Zustimmung zur Finanzierung der Sanierung des Wirtschaftsweges von der Grillhütte bis zur Abzweigung Adam & Eva
  • Planungen Jagdjahr 2001/2002
  • Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdpacht
  • Verschiedenes
Hinweise zur Jagdgenossenschaftsversammlung: Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich der Gemarkung Birresborn nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Bei Grundstücken, die im Miteigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer ausgeübt werden. Josef Bach, Ortsbürgermeister

Kontext
Datum 04.05.2001
Quelle Quelle: et Blättchen
Gelesen 839 mal