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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Auslegung des Jagdgenossenschafts - Katasters Birresborn

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Birresborn ist auf den 22.05.2001 terminiert. Für die Stimmberechtigung in der Genossenschaftsversammlung ist das bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein geführte Jagdgenossenschaftskataster maßgebend. Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 07.-18.05.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 108, zur Einsichtnahme durch die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der im Bezirk der Jagdgenossenschaft Birresborn gelegenen Grundstücke aus. Das Jagdgenossenschaftskataster kann auch von Beauftragten mit entsprechender Vollmacht eingesehen werden. Befriedete Flächen, auf denen die Jagd ruht, sind gemäß § 6 des Bundesjagdgesetzes nicht im Kataster aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass Eigentumsveränderungen durch die neuen Eigentümer zur Berichtigung des Katasters angezeigt werden müssen. Werden innerhalb der Auslegungsfrist keine Eigentumsveränderungen angezeigt bzw. Einsprüche eingelegt werden, gilt das Jagdgenossenschaftskataster als festgestellt. Josef Bach, Ortsbürgermeister

Kontext
Datum 04.05.2001
Quelle Quelle: et Blättchen
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