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Bebauungsplan "In der Kehrt" - 3. Änderung Vorgezogene Bürgeranhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bebauungsplan "ln der Kehrt" wurde Anfang der 70er Jahre erstmalig aufgestellt. Zwischenzeitlich erfolgten mehrere Änderungen.
Die Flurstücke 924/1 und 924/2 sind im Bebauungsplan als "Spielplatz" ausgewiesen. Auf Grund der sehr starken Hanglage ist jedoch die Errichtung einer Spielplatzanlage nicht möglich. Außerdem wird bereits ein Spielplatz an anderer Stelle im Baugebiet zur Verfügung gestellt.
Die Ortsgemeinde beabsichtigt daher, diese Fläche als Wohnbaufläche festzusetzen und hier zwei Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine weitere Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Gem. § 3 Abs.1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die Bürgeranhörung findet statt am Mittwoch, 10.09.2004, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des alten Rathauses in Birresborn.
Alle, die sich für die Planung interessieren, sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen der Bürgeranhörung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Birresborn, 30.07.2003
Josef Bach, Ortsbürgermeister
Datum | 21.08.2003 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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