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Birresborn

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Gemeinde

Bebauungsplan In der Kehrt

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Birresborn Bebauungsplan „In der Kehrt“, 3. Änderung -Bekanntmachung-

Die im Baugebiet „In der Kehrt“ gelegenen Grundstücke Parz.-Nr. 924/1 und 924/2 sind im Bebauungsplan als Spielplatz ausgewiesen. Auf Grund der sehr starken Hanglage ist die Errichtung einer Spielplatzanlage jedoch nicht möglich. Außerdem wird bereits ein Spielplatz an anderer Stelle im Baugebiet zur Verfügung gestellt.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt daher, diese Fläche als Wohnbaufläche festzusetzen und hier zwei Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine weitere Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Der Ortsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 10.09.2003 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „In der Kehrt“ gem. § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Änderung umfasst die Parz. Nr. 924/1 und 924/2. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planurkunde.

In gleicher Sitzung wurde diese 3. Änderung als Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugleich mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Diese öffentliche Auslegung findet während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 29.09. bis 31.10.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Fachbereich 2, Zimmer 207, zu jedermann Einsicht statt.

Interessierte Personen können während der Auslegungsfrist Einsicht in die Planunterlagen nehmen und Anregungen vortragen.

Birresborn, 11.09.2003


Josef Bach
Ortsbürgermeister

Kontext
Datum 11.09.2003
Quelle Josef Bach
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