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Birresborn

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Gemeinde

Bekanntmachung

Bebauungsplan "In der Kehrt" - 3. Änderung -

Der Ortgemeinderat Birresborn hat in öffentlicher Sitzung am 13.11.2003 die 3. Änderung des Bebauungsplans "In der Kehrt" gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mittlerweile ausgefertigt und die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB angeordnet. Dieser Bebauungsplan kann im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, Fachbereich 2, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplans auch Auskunft verlangen.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung ergibt sich aus der Planurkunde.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "In der Kehrt" - 3. Änderung - in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) sowie in § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des Baugesetzbuches über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen im Fall der in den §§ 39 - 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Birresborn, 17.11.2003
Josef Bach, Ortsbürgermeister

Kontext
Datum 21.11.2003
Quelle Quelle: et Blättchen
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