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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Behinderung des Räum- und Streudienstes

Durch nicht verkehrs- und ordnungsgemäßes Parken in einigen Gemeindestraßen, insbesondere in der Kopper Straße, entstanden erhebliche Probleme für die Räum- und Streufahrzeuge der Straßenmeisterei Gerolstein.

Die betreffenden Anlieger werden höflich gebeten, ihre Fahrzeuge zukünftig so abzustellen, dass derartige Behinderungen unterbleiben, da andernfalls der Räum- und Streudienst von der genannten Stelle nicht mehr durchgeführt wird. Für diesen Fall wären die Anlieger gemäß Satzung der Ortsgemeinde Birresborn verpflichtet, den Räum- und Streudienst zu übernehmen.

Verbandsgemeindeverwaltung
- örtliche Ordnungsbehörde -

Kontext
Datum 29.01.2004
Quelle Quelle: et Blättchen
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