Hier leben ist wie Urlaub machen...
Eifelgemeinde mit Herz
Einladung
Die zur Jagdgenossenschaft Birresborn gehörenden Eigentümer von bejagbarem Grundstücksflächen werden hiermit für
Montag, 10.05.2004, 20.00 Uhr
zu Versammlung der Jagdgenossenschaft in den Sitzungssaal des ehemaligen Rathauses Birresborn eingeladen.
Tagesornung:
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Rechnungslegung
3. Entlastung des Vorstandes
4. 1.Änderungsvertrag für das Revier Dreier, Birresborn rechts der Kyll
5. Planungen Jagdjahr 2004/2005
6. Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses und der Rücklagen aus der Jagdpacht
7. Verschiedenes
Hinweise zur Jagdgenossenschaftsversammlung:
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich der Gemarkung Birresborn nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Bei Grundstücken, die im Miteigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer ausgeübt werden.
Josef Bach
Jagdvorsteher
| Datum | 27.04.2004 |
|---|---|
| Quelle | Quelle: et Blättchen |
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