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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Öffentliche Bekanntmachungen in der Ortsgemeinde Birresborn

1. Verkehrsberuhigung im Bereich "Im Steinreich" und "In der Noll" 2. Hundehaltung und Anleinpflicht

1. Verkehrsberuhigung im Bereich "Im Steinreich" und "In der Noll"

Zur Verhinderung des nich gewünschten Durchgangsverkehr zwischen den beiden Straßen "Im Steinreich" und "In der Noll" ist in diesen Tagen am Ende der Verbindungsstraße zwischen diesen beiden Straßen ein Poller errichtet worden. Dies hat seinerzeit auch so der Gemeinderat beschlossen. Für die Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres bleibt die Durchfahrt gesperrt. In der Zeit vom 01.11. bis 31.03. wird die Sperrung aus Witterungsgründen aufgehoben, um u.a. auch dem Winterdienst gerecht zu werden.

2. Hundehaltung und Anleinpflicht

Bei der Ordnungsbehörde werden immer wieder Beschwerden vorgetragen und Hinweise gegeben, dass die Anleinpflicht für Hunde, die auf öffentlichen Flächen ausgeführt werden, seitens der Hundehalter missachtet wird. Dies bezieht sich insbesondere auf die Wander- und Radwege und hier schwerpunktmäßig auf den Kylltalradweg zwischen Gerolstein und Birresborn. Aus diesem Grunde wird nochmals auf die gegebene Rechtslage wie folgt hingewiesen:
Gemäß der aktuellen "Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen vom 07.12.2005" dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint ausgeführt werden. Außerhalb solcher Bezirke sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Zuwiderhandlungen gegen die Gebote können mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 ¤ geahndet werden.
Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein appelliert hiermit nochmals an alle Hundehalter innerhalb der Verbandsgemeinde, diese Rechtsvorschriften zu beachten, da andernfalls mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.

Josef Bach
Ortsbürgermeister

Kontext
Datum 08.06.2007
Quelle Josef Bach
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