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Eifelgemeinde mit Herz
Nochmaliger Hinweis an die Hundehalter. Gerade in der Ferienzeit sollte doch ein vernünftiges Miteinander möglich sein.
Hundehaltung und Anleinpflicht
Bei der Ordnungsbehörde werden immer wieder Beschwerden vorgetragen und Hinweise gegeben, dass die Anleinpflicht für Hunde, die auf öffentlichen Flächen ausgeführt werden, seitens der Hundehalter missachtet wird. Dies bezieht sich insbesondere auf die Wander- und Radwege und hier schwerpunktmäßig auf dem Kylltalradweg zwischen Gerolstein und Birresborn und Ortsausgang Birresborn in Richtung Mürlenbach. Aus diesem Grunde wird nochmals auf die gegebene Rechtslage wie folgt hingewiesen:
Gemäß der aktuellen "Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen vom 07.12.2005" dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint ausgeführt werden. Außerhalb solcher Bezirke sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Zuwiderhandlungen gegen die Gebote können mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden.
Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein appelliert hiermit nochmals an alle Hundehalter innerhalb der Verbandsgemeinde, diese Rechtsvorschriften zu beachten, da andernfalls mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Ordnungsbehörde
Datum | 14.07.2007 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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